Energieberatung Wohngebäude
(Vertiefung)
Zielgruppe und Ziel des Lehrgangs
Der Zertifikatslehrgang richtet sich an Personen, die sich einer der im §88 (1) Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) 2026 aufgelisteten Personengruppen zuordnen können und das Basismodul gemäß Punkt 31.1 des Regelhefts der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bereits absolviert haben, mit dem Ziel,
• sich auf der Energieeffizienz-Expert:innenliste für Förderprogramme des Bundes in den Kategorien „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ und „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ eintragen zu lassen und
• den Titel „Energieberater:in TU Darmstadt für Wohngebäude“ zu erhalten.
Anforderungen und Qualifikationen
Der Lehrgang entspricht den Anforderungenan Fortbildungen im Rahmen der Zusatzqualifikation für die Eintragung als Energieeffizienz-Expert:in in die Energieeffizienz-Expert:innenliste für Förderprogramme des Bundes in den Kategorien „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ und „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ gemäß dem Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, Punkt 31.2 für Wohngebäude (Vertiefungsmodul) (Stand: 16.06.2026).
Hinweis zur Lebenszyklusanalyse (LCA)
Der Lehrgang beinhaltet nicht die Zusatzqualifikation für Lebenszyklusanalyse (LCA) und berechtigt daher nicht zur Eintragung als Energieeffizienz-Expert:in in der Kategorie „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“.
Anerkennung durch die Deutsche Energie-Agentur (dena)
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) erkennt den Lehrgang mit 27 UE für die Verlängerung der Eintragung als Energieeffizienz-Expert:in für die Kategorien „NWG“ und „EBM“ und in vollem Umfang für die Verlängerung der Eintragung als Energieeffizienz-Expert:in für die WG-Kategorien an.
Anerkennung durch Architekten- und Ingenieurkammern
Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) können mit Abschluss des Lehrgangs 32 Fortbildungspunkte erwerben. Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein und die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern erkennen die Lehrgangsteilnahme im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung in vollem Umfang an. Die Brandenburgische Architektenkammer und die Architektenkammer Bremen erkennen die Lehrgangsteilnahme im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung an.
Anbieter und Zulassung
Der Lehrgang wird von der ina Planungsgesellschaft mbH in Kooperation mit der Technischen Universität Darmstadt, Fachbereich Architektur angeboten und ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter der Nummer 7403121 zugelassen.