Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 01.09.2026
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit in Hessen ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019), die auf Grundlage von § 14 des Hessischen Behinderten-Gleichstellungs-gesetzes (HessBGG) erlassen wurde.Diese Website ist nicht vollständig mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.
Barrierefreiheitsprüfung:
ina Planungsgesellschaft mbH ist bemüht, ihre Webseite und mobile Anwendungen in Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) vom 17. Dezember 2020 barrierefrei zugänglich zu gestalten.Die Überprüfung der technischen Barrierefreiheit via dem Tool Google Lighthouse sowie BFSG Check erweist am 01.09.2026 einen Score von über 91% (Leistung 98%).
Anwendungsbereich:
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Websites: Prüfgegenstand ist die Webseite von https://2026.energieberater-ausbildung.de. Diese Erklärung bezieht sich ausdrücklich nicht auf Inhalte von Drittanbietern, auf die über externe Links verwiesen wird.
Vereinbar mit den WCAG-ErfolgskriterienDie folgenden Inhalte und Funktionen sind bereits barrierefrei umgesetzt:
Die Sprache des Dokuments ist korrekt festgelegt
Die Hauptsprache des Dokuments ist als Deutsch (DE) festgelegt. Dadurch können unterstützende Technologien wie Screenreader die Inhalte entsprechend der eingestellten Sprache korrekt ausgeben.
(WCAG 2.1 – 3.1.1 Sprache der Seite)
Assistive Technologien werden unterstützt
Die Website kann mit gängigen assistiven Technologien wie Screenreadern verwendet werden. Browserseitige Vorlesefunktionen sind kompatibel. (WCAG 2.1 – 4.1.2 Name, Rolle, Wert; 1.3.1 Info und Beziehungen)
Inhalte sind farbunabhängig erfassbar, auf sensorische Reize wird verzichtet
Inhalte und Funktionen sind auch ohne Farbwahrnehmung verständlich nutzbar. Es kommen keine blinkenden oder flackernden Inhalte zum Einsatz.
(WCAG 2.1 – 1.4.1 Nutzung von Farbe; 2.3.1 Drei-Flashes oder Schwellenwert)
Ausreichender Farbkontrast ist gewährleistet
Texte, grafische Elemente und Bedienelemente weisen einen ausreichenden Farbkontrast zum Hintergrund auf und sind dadurch auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen gut wahrnehmbar. Die Kontrastanforderungen werden eingehalten. Das Logo ist von dieser Anforderung ausgenommen.
(WCAG 2.1 – 1.4.3 Kontrast (Minimum); 1.4.6 Kontrast (erhöht); 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast)
Bilder sind weitestgehend mit Alternativtexten versehen
Informative Grafiken und Bilder sind mit beschreibenden Alternativtexten versehen, sodass auch Nutzende mit Screenreader Zugriff auf die Bildinhalte haben. (WCAG 2.1 – 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte)
Logischer Aufbau und sinnvolle Gliederung
Überschriften, Absätze, Listen und weitere strukturelle Elemente sind logisch gegliedert und unterstützen eine klare Orientierung und Navigation durch das Dokument. Die semantische Struktur ermöglicht es assistiven Technologien, den Aufbau und die Zusammenhänge der Inhalte nachvollziehbar zu erfassen.
(WCAG 2.1 – 1.3.1 Informationen und Beziehungen; 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen)
Sichtbarkeit des Tastaturfokus
Interaktive Elemente sind per Tastatur erreichbar. Der jeweils aktive Fokus ist visuell eindeutig erkennbar und ermöglicht eine klare Orientierung bei der Navigation ohne Maus. (WCAG 2.1 – 2.4.7 Sichtbarer Fokus)
Skalierbarkeit
Die Inhalte sind auch bei einer Vergrößerung von bis zu 300 % lesbar und bedienbar. (WCAG 2.1 – 1.4.4 Textvergrößerung)
Responsive Webdesign
Die Darstellung passt sich an verschiedene Bildschirmgrößen an (z. B. Smartphones, Tablets). (WCAG 2.1 – 1.4.10 Umbruch von Inhalten)
Einfache Sprache
Die Inhalte sind in möglichst klarer, einfacher Sprache formuliert. Eine Version, gezielt in Leichter Sprache ist derzeit nicht vorhanden. (WCAG 2.1 – 3.1.5 Leseniveau)
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgenden Inhalte und Funktionen sind nicht barrierefrei:
Syntax-Analyse nicht nachträglich geprüft
Die vom CMS erzeugte Struktur enthält doppelte IDs und Auszeichnungen, die nicht manuell behoben werden können.
(WCAG 2.1 – 4.1.1 Korrekte Syntax)
ARIA-Labels nicht manuell angepasst
Die ARIA-Labels wurden nicht bewusst bzw. manuell bearbeitet, sondern werden durch die verwendeten Komponenten und Funktionen automatisch bereitgestellt.
Einige interaktive Komponenten sind technisch nicht korrekt ausgezeichnet. Eine Nachbesserung ist aktuell systemseitig nicht möglich.
(WCAG 2.1 – 4.1.2 Name, Rolle, Wert)
Nicht barrierefreie PDF-Dateien
Einige auf der Website bereitgestellten PDFs sind nicht barrierefrei. Außerdem stehen Inhalte nicht vollständig in Leichter Sprache zur Verfügung.
(WCAG 2.1 – 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte; 1.3.1 Info und Beziehungen)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung und wurde am 01.09.2026 erstellt und aktualisiert. Grundlage war eine
Selbstbewertung
mithilfe eines Prüfverfahrens nach BITV/WCAG. Rückmeldung und Kontaktangaben: Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:
ina Planungsgesellschaft mbH
Isabell Passig
Schleiermacherstraße 12
64283 Darmstadt Telefon: 06151 785 22 20
E-Mail: info@ina-darmstadt.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie binnen vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung erhalten haben, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Hessisches Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT (LBIT)
Regierungspräsidium Gießen
E-Mail: lbit@rpgi.hessen.de